Abschied und Beerdigung

Abschied

Was kann vor, während und nach der Geburt hilfreich sein?

Reden Sie mit Ihrer Hebamme und Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, besprechen Sie den Geburtsverlauf, lassen Sie sich Zeit, um es überhaupt fassen zu können. Versuchen Sie, die Geburtz so zu gestalten, wie Sie es sich immer gewünscht haben. Äußern Sie Ihre Wünsche, Ängste, Unklarheiten. In den meisten Fällen wird eine natürliche Geburt angestrebt und von einem Kaiserschnitt abgeraten.

Wenn die Geburt Ihres Babys medikamentös eingeleitet wird, dauert es oft viele Stunden, bis die Geburtswehen beginnen. Sie können nach Rücksprache mit dem behandelnden Team das Krankenhaus nach Diagnosestellung nochmals verlassen und mitbestimmen, wann für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist, die Wehen einzuleiten, und ob Sie während der Geburt Schmerzmittel benötigen.

Die Zeit bis zur Geburt kann sehr lange dauern, lassen Sie sich von jemanden begleiten (Partner, Familienangehörige, Freunde…). Nützen Sei diese Stunden um Vorbereitungen für die Zeit nach der Geburt zu treffen (Fotoapparat, Babykleidung zum Anziehen, Kerzen).

Unserer Erfahrung nach ist es von großer Bedeutung, wenn Sie Ihr Kind begrüßen, es ansehen, kennenlernen und in den Arm nehmen. So können Sie sich auf von Ihrem Kind verabschieden. Verbringen Sie so viel Zeit mit Ihrem Kind, wie Sie möchten. Wenn für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist, können Sie Ihr Kind in Hebammenhände geben. Das kann nach zwei Stunden oder erst am nächsten Tag sein.

Aus langjähriger Erfahrung mit betroffenen Eltern wissen wir, dass später niemand bereut, sein Kind gesehen und gehalten zu haben. Vielleicht wollen Sie Ihr Baby einen Tag später noch einmal ohne bewusstseinstrübende Medikamente sehen, um eine klarere Wahrnehmung von Ihrem Kind zu haben.
Wenn Sie sich nicht trauen, Ihr Kind anzusehen, so können Sei eine vertraute Person bitten, es für Sie zu tun, oder Ihre Hebamme soll Ihnen Ihr Baby beschreiben. Bitten Sie, dass Fotos gemacht werden, welche Sie später anschauen können, oder fotografieren Sie Ihr Baby selbst.

Sternenkinderfotografie:      www.dein-sternenkind.eu    https://karinkalandra.com/sternenkinder/

Haben Sie den Mut, all die Möglichkeiten, die Ihnen wichtig sind, vom betreuenden Team einzufordern.

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Erinnerungskarte

In diese Erinnerungskarte können Sie ein Foto, einen Hand- und Fußabdruck, eine Haarlocke und die Daten Ihres Babys eintragen.

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beerdigungsmöglichkeiten

In Österreich gibt es bei den Beerdigungsmöglichkeiten keinen Unterschied, ob es sich um eine Fehlgeburt, Totgeburt oder um den Tod nach der Geburt handelt. Jedes Kind kann bestattet werden.

Das heißt, jedes Kind hat das Recht auf eine Bestattung.

In W, NÖ, Stmk, Slbg, und Vorarlberg gibt es eine Bestattungspflicht für Fehl- und Totgeborene Kinder. In den übrigen Bundesländern gilt für Totgeburten eine Bestattungspflicht und für Fehlgeburten ein Bestattungsrecht.

 

abschiedszeremonien

Aus Erfahrung wissen wir, dass es für die meisten Eltern unglaublich wichtig ist, dass sie wissen wo ihr Kind beerdigt wurde. Durch die Beerdigungszeremonie wird der Tod als Realität bestätigt. Die Existenz eines markierten Grabes ermöglicht Betroffenen einen Ort, an dem Trauer ausgelebt werden kann.

Wenn das Kind nicht von den Eltern beerdigt wird, muss das Krankenhaus dafür Sorge tragen. In diesem Fall informieren Sie sich genau, wohin Ihr Kind kommt. Es gibt nicht für jedes Krankenhaus ein Sammelgrab, wo das Kind bestattet werden kann.

 

beerdigung im sammelgrab

Das Kind kommt in ein Sammelgrab. Nicht überall haben Sie die Möglichkeit, bei der Sammelbestattung anwesend zu sein und eine Trauerfeier oder Verabschiedung mitzugestalten. Sie können jedoch Blumen und Kerzen bei der Grabstätte abstellen. Wenden Sie sich an die Friedhofs- bzw Krankenhausverwaltung.

Beerdigung im Familiengrab/Kindergrab

Sie können Ihr Kind im Familiengrab oder in einem Kindergrab beerdigen lassen. Die Beerdigungskosten sind je nach Bestattungsart verschieden hoch. Ein sehr kleines Kind kann in eine Überurne oder in eine Schatulle gelegt werden. Überurnen und Schatullen gibt es in jedem Bestattungsinstitut.

trauerfeier

Die Möglichkeiten einer individuellen Trauerfeier oder Verabschiedung sind vielseitig. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrem/r Bestatter/in. Sie können das Grab mit Luftballons dekorieren oder diese aufsteigen lassen, Kinderlieder singen, Worte zum Abschied sprechen, ein Gedicht vorlesen. Der Vater oder ein Angehöriger kann den Sarg oder die Schatulle selbst tragen. Nach Rücksprache mit dem/der Bestatter/in kann der Sarg in der Verabschiedungshalle nochmals geöffnet
werden, um Ihr Kind ein letztes Mal zu sehen. Wenn Sie ein kirchliches Begräbnis mit Einsegnung möchten, können Sie eine Seelsorgerin/einen Seelsorger in die Feier mit einbeziehen. Bei Fragen, Unklarheiten ob ihr Kind beerdigt werden kann oder besonderen Wünschen (z.B. Feuerbestattung) wenden Sie sich bitte an ihre örtliche Bestattung.

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obduktion

In öffentlichen Krankenanstalten obliegt die Totenbeschau / Obduktion den Pathologen. In manchen Krankenhäusern können Sie mitentscheiden, ob Sie Ihr Kind obduzieren lassen möchten. Leider kann dadurch nicht immer die Todesursache geklärt werden. Nach erfolgter Freigabe können Sie – nach Absprache mit der Prosektur – Ihr Kind nochmals sehen.