Standesamt
Totgeburt
Das Kind wird im Sterbebuch beurkundet. Das Standesamt stellt gebührenfreie Bescheinigungen für das totgeborene Kind aus und – falls gewünscht – eine gebührenpflichtige Urkunde. In die Urkunde wird der Vorname des Kindes eingetragen. Die Bescheinigung für das totgeborene Kind benötigen Sie für die Sozialversicherungsträger und den Arbeitgeber.
Diese Dokumente benötigen Sie
Eheliche Totgeburt
- Heiratsurkunde der Eltern
Uneheliche Totgeburt:
- Geburtsurkunde der Mutter
Fehlgeburt
Sie erhalten keine Dokumente und keine Bescheinigung und müssen daher auch nicht aufs Standesamt gehen. Der Mutterkindpass ist ein Dokument. Bitten Sie im Krankenhaus darum, dass er ausgefüllt wird.
Lebendgeburt (wenn das Baby nach der Geburt stirbt)
Das Kind wird im Geburtenbuch und im Sterbebuch beurkundet. Es werden zwei Geburtsbestätigungen und Leburtsurkunden sowie Todesbestätigungen und Sterbeurkunden ausgestellt (gebührenpflichtig). Auf den Urkunden wird der Vor- und Nachname des Kindes eingetragen.
Diese Dokumente benötigen Sie
Eheliche Geburt:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Nachweise über den akademischen Grad oder die Standesbezeichnung der Eltern
Uneheliche Geburt
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den akademischen Grad oder die Standesbezeichnung
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Ist die Mutter verwitwet
- außerdem die Heiratsurkunde der Mutter
- Sterbeurkunde desEhemannes der Mutter
Ist die Mutter geschieden
- außerdem die Heiratsurkunde
- Scheidungsurteil, auf dem die Rechtskraft des Urteils vermerkt sein muss
- Nachweis über die Wiederannahme eines früheren Familiennamens der Mutter.
Will der Vater die Vaterschaft anerkennen, benötigen Sie noch
- dessen Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ggf. den Nachweis über den akademischen Grad oder die Standesbezeichnung.


