Was Sie wissen sollten
Hier bieten wir vielfältige Informationen an, die für Sie wichtig sein können. Gerade Dinge, die momentan unwichtig erscheinen, können den Trauerprozess später positiv beeinflussen.
Die offizielle Sprache der Gesellschaft verwendet Fachwörter aus dem medizinischen Bereich wie zum Beispiel „Abortus oder Abgang" für Ihr Kind, was für betroffene Eltern sehr befremdlich wirken und heftige Emotionen oder auch Schuldgefühle auslösen kann. So wird z.B. der Ausdruck „Fehlgeburt“ von Betroffenen oft so interpretiert, als hätte die Frau und ihr Körper etwas falsch gemacht.
Im folgenden finden Sie Erklärungen der verwendeten Begriffe, aus denen klar hervorgeht, welche Rechte Ihr Kind und damit Sie haben.
Lebendgeburt
Als lebendgeboren wird Ihr Kind dann bezeichnet, wenn es nach der Geburt eines der folgenden Lebenszeichen aufweist: einsetzende Atmung, Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder Bewegungen willkürlicher Muskeln. Gesetzestext
Totgeburt
Als totgeboren wird Ihr Kind dann bezeichnet, wenn keines der oben genannten Lebenszeichen erkennbar ist und sein Geburtsgewicht mindestens 500 g beträgt. Gesetzestext
Fehlgeburt
Als fehlgeboren wird Ihr Kind dann bezeichnet, wenn keines der oben genannten Lebenszeichen erkennbar ist und sein Geburtsgewicht weniger als 500 g beträgt. Gesetzestext


