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Wochenschutz

Nach einer Fehlgeburt haben Sie leider keinen Anspruch auf Wochenschutz und können sich sofort vom Hausarzt krank schreiben lassen.

Nach einer Totgeburt oder wenn Ihr Kind nach der Geburt gestorben ist, haben Sie Anspruch auf Wochenschutz. Die Dauer des Wochenschutzes ist unterschiedlich, bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger.