Namensrecht
Wenn Ihr Kind lebend geboren wird,bekommt es offiziell einen Vornamen und einen Nachnamen, der in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Wenn Ihr Kind tot geboren wird, bekommt es offiziell einen Vornamen, der auf die Urkunde für totgeborene Kinder eingetragen wird (seit 09/1999).
Wenn Ihr Kind weniger als 500g wiegt, also als Fehlgeburt bezeichnet wird, bekommt es keinen Namen und es gibt keine Beurkundung.
Damit ihr Kind eine eigene Identität bekommt, empfehlen wir Ihnen sehr, ihm/ihr einen Namen zu geben. Es ist eine Erleichterung im Gespräch und in Ihrer Erinnerung, den Namen Ihres Kindes verwenden zu können.


